Anträge und Formulare
Abfallbeseitigung Müllabfuhr
Restmüll-, Papier- und Biotonne
Antworten zur Abfallbeseitigung
Graue Müllsäcke:
Die Müllsäcke müssen nicht mehr im Rathaus abgeholt werden. Sie können beim ZAW unter der Tel.Nr. 09903/9200 telefonisch angefordert werden und werden dann direkt zugesandt.
Wenn Grundstücke an das gemeindliche Abwasserkanalsystem angeschlossen werden sollen, sind der Gemeinde Entwässerungspläne für das Grundstück zur Genehmigung vorzulegen. Dies gilt auch bei Änderungen an den Abwasserleitungen. Es gibt gemeindliche Abwassersammelleitungen im Mischsystem, im Trennsystem und teilweise ist nur ein Schmutzwasserkanal vorhanden. Auskünfte dazu erteilt die Gemeinde.
Baubeginnsanzeige Grundstücksentwässerung
Weitere Informationen:
Abwasserbeseitigung Gemeinde Geiersthal
Abwasserentsorgung; Durchführung
Abwasserentsorgung; Entrichtung einer Kleineinleiterabgabe
Haus- und Kleinkläranlagen; Beratung
Abwasserentsorgung über Kleinkläranlagen; Prüfergebnis
Entwässerung; Beantragung eines Grundstücksanschlusses
Entwässerung; Zahlung der Abwassergebühren
Entwässerungsbeiträge; Erhebung
Niederschlagswasser; Informationen zur erlaubnisfreien Versickerung
Online-Statusabfrage
In Vorbereitung: Bearbeitungsstand Antrag neuer Pass- und Personalausweis online abfragen
Personalausweis und Passwesen
Antragstellung
Für deutsche Bürger besteht Ausweispflicht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr. Bei einem Antrag auf Ausstellung bzw. Verlängerung eines Ausweises ist die persönliche Vorsprache gesetzlich vorgesehen.
Welche Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung?
- gültiges bisheriges Ausweisdokument
- aktuelles biometrisches Passbild (dieses darf nicht älter als 6 Monate sein)
- Vorkasse (Bar- oder EC-Kartenzahlung möglich)
Zusätzliche Anforderungen bei Minderjährigen
(Hinweis: Personalausweise können mit Vollendung des 16. Lebensjahres alleine beantragt werden)
- Anwesenheit eines gesetzlichen Vertreters
- Zustimmung des 2. gesetzlichen Vertreters (Formular, siehe nachstehend)
Formular: Zustimmungserklärung Ausweis
Abholung der Ausweisdokumente
Mit der Abholung der fertigen Ausweiskokumente können Sie auch eine vertrauenswürdige Person Ihrer Wahl beauftragen. Hierfür benötigt die Person bei der Abholung eine Vollmachtserklärung von Ihnen im Original unterschrieben.
Vollmacht und Erklärung zur Abholung des Personalausweises
Vollmacht und Erklärung zur Abholung eines Ausweisdokuments
Weitere Informationen zu Reisedokumenten finden Sie hier:
Personalausweis (Bayernportal)
Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (Personalausweisportal des Bundes)
Online-Funktion im Personalausweis (Personalausweisportal des Bundes)
Reisepass - Beantragung (Bayernportal)
Kinderreisepass - Beantragung und Verlängerung (Bayernportal)
Verlust von Ausweisdokumenten
Der Verlust von Ausweisdokumenten muss bei der örtliche Polizeidienststelle (Polizeiinspektion Viechtach) oder beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Geiersthal angezeigt werden. Im Falle eines Diebstahls wenden Sie sich bitte an die örtliche Polizeidienststelle (Polizeiinspektion Viechtach) und erstatten unverzüglich Anzeige.
Bauantrag
Für die Einreichung eines Bauantrags ist ein persönliches Gespräch nicht zwingend erforderlich. Auf Grund der Komplexität dieser Verfahren ist jedoch zu empfehlen, die Antragsunterlagen persönlich vorzulegen und mit unseren Mitarbeitern zu besprechen.
Bauantragsformulare (Bayernportal)
Den Bauanträgen sind separate Entwässerungspläne beizufügen. Weitere Informationen dazu oben unter "Abwasserentsorgung. Wenn kein Mischwasserkanal und kein Oberflächenwasserkanal vorhanden ist, so sind zusätzliche Angaben zur Regenwasserbeseitigung erforderlich:
Angaben zur Beseitigung des Niederschlagswassers
Eine Neuerstellung eines Wasseranschlusses oder eine Änderung des Wasseranschlusses oder der Gebäudeinstallation ist separat zu beantragen. Weitere Informationen dazu finden Sie unten unter "Wasserversorgung".
Weitere Informationen:
Genehmigungsfreistellungsverfahren
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Freyung/Zwiesel (Lagepläne, Vermessungen)
Isolierte Befreiung / Abweichung
Bei verfahrensfreien Bauvorhaben können unter Umständen Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans, einer sonstigen städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung erteilt werden. Es empfiehlt sich ein vorheriges Beratungsgespräch mit der Gemeinde.
Antrag auf isolierte Befreiung / Abweichung
Weitere Informationen:
Baurecht; Abweichungen bei verfahrensfreien Bauvorhaben
Bauleitplanung
weiter zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Geiersthal
weiter zu den Bebauungsplänen der Gemeinde Geiersthal
weiter zu den Bausatzungen der Gemeinde Geiersthal
Baukindergeld
Mit dem Geiersthaler Baukindergeld werden der Kauf oder der Bau von Wohngebäuden in der Gemeinde Geiersthal gefördert. Die Höhe beträgt 1.000,00 € je Kind unter 18 Jahren. Das Förderprogramm endet am 31.12.2024. Nähere Informationen zu den Bedingungen, zum Antragsverfahren und zu Rückforderungen entnehmen Sie bitte der
Förderrichtlinie Baukindergeld 2019
Zur Beantragung der Auszahlung eines Baukindergeldes verwenden Sie bitte das Formular
Erstattungen an Arbeitgeber
Während des Feuerwehrdienstes, insbesondere während der Teilnahme an Einsätzen, Ausbildungsveranstaltungen, Sicherheitswachen und am Bereitschaftsdienst und für einen angemessenen Zeitraum danach sind Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung nicht verpflichtet (Art. 9 BayFwG). Das Arbeitsentgelt ist jedoch vom Arbeitgeber weiterzuzahlen. Der Arbeitgeber kann sich das für diese Zeit das weiterbezahlte Entgelt von der Gemeinde wieder erstatten lassen.
Formular Arbeitgeber-Erstattungsleistungen
Weitere Informationen:
Gemeindezuschuss für Feuerwehrführerschein
Die Gemeinde Geiersthal bezuschusst den Erwerb und die Verlängerung von Lkw-Führerscheinen nach den Regelungen der
Förderrichtlinie Feuerwehrführerschein
Formulare:
Auszahlungsantrag Erwerb Feuerwehrführerschein
Auszahlungsantrag Verlängerung Feuerwehrführerschein
Einsatzkostenerstattung
Die Gemeinde Geiersthal verlangt unter bestimmten Voraussetzungen Ersatz für die notwendigen Aufwendungen, die ihr durch Ausrücken, Einsätze und Sicherheitswachen gemeindlicher Feuerwehren entstanden sind. Die Einzelheiten dazu regelt die
Antrag auf vorübergehende Gaststättenerlaubnis (§ 12 GastG)
Gewerberegister
Das Gewerberegister ist ein von den Gemeindeverwaltungen geführtes Verzeichnis über die in der Gemeinde angezeigten gewerblichen Betriebe. Öffentliche und nicht öffentliche Stellen sowie Privatpersonen können auf Antrag einen Auszug aus dem Gewerberegister erhalten.
Gewerberegisterauszug - Beantragung
Gewerberegisterauszug - Beantragung Online
Gewerbezentralregister
Für die Ausübung eines erlaubnisbedürftigen oder überwachungsbedürftigen Gewerbes benötigen Sie regelmäßig einen Gewerbezentralregisterauszug, der neben einem Führungszeugnis zur behördlichen Überprüfung Ihrer Zuverlässigkeit dient.
An- und Ummeldung
Jede Person ab dem 16. Lebensjahr ist gemäß Bundesmeldegesetz verpflichtet, einen Umzug binnen 14 Tagen anzuzeigen und sich persönlich bei der Meldebehörde anzumelden. Hierzu ist eine persönliche Vorsprache im Einwohnermeldeamt notwendig.
Was wird benötigt?
- gültige Ausweisdokumente (Personalausweis / Pass)
- Wohnungsgeberbestätigung des Wohnungseigentümers (Formulare s. unten)
- Zuzugsadresse (Inland/Ausland)
- Vollmacht für die Anmeldung von Familienangehörigen
Formulare:
- Wohnungsgeberbescheinigung
- Wohnungsgeberbestätigung (ausfüllbar)
- Datenschutzhinweis zur Wohnungsgeberbestätigung
- Anmeldung Wohnsitz
- Abmeldung Wohnsitz
Folgende Dokumente können zur Beschleunigung der Anmeldung und Klärung von eventuellen Unstimmigkeiten beitragen:
- Heiratsurkunde (Tag und Ort der Eheschließung)
- Scheidungsurteil (Tag und Ort der Scheidung)
- Sorgerechtserklärung, Negativbescheinigung, Anerkennung Vaterschaft
- Adoptionspapiere
- Geburtsurkunden insbes. Minderjähriger ohne Ausweisdokument
- sonstige aktuelle Personenstandsurkunden
- Angaben zum auswärtigen Partner und/oder Erziehungsberechtigten
- Beleg des Kirchenaustritts
- Visum / Aufenthaltstitel bei Staatsangehörigkeit außerhalb der EU
Bei Zuzug aus dem Ausland:
- letzte Inlandsadresse, falls wiederholt in Deutschland
- letzte Adresse im Ausland (Zuzugsadresse)
- Visum / Aufenthaltstitel bei Staatsangehörigkeit außerhalb der EU
- bei verheirateten Personen die Daten zum Ehepartner
- Geburtsdatum und -ort
- Tag und Ort der Eheschließung
- evtl. abweichender Geburtsname
Wohnsitz-Anmeldung Info
Abmeldung
Jede Person ab dem 16. Lebensjahr ist gemäß Bundesmeldegesetz verpflichtet, einen Wegzug ins Ausland binnen 14 Tagen anzuzeigen und sich bei der Meldebehörde abzumelden. Bei Wegzug innerhalb Deutschlands ist keine Abmeldung erforderlich. Die neue Wohnsitzgemeinde übernimmt automatisch die Meldung des Wegzugs aus der Gemeinde Geiersthal.
Was wird bei Wegzug ins Ausland benötigt
- gültige Ausweisdokumente (Personalausweis/Pass) aller betroffenen Bürger
- Wegzugsadresse (zukünftige Anschrift im Ausland)
Wohnsitz-Abmeldung Info
Meldebescheinigung
Die Meldebehörde stellt Ihnen auf Wunsch eine Aufenthalts- oder Meldebescheinigung aus, wenn Sie im Bereich der Gemeinde Geiersthal mit Wohnsitz gemeldet sind. Sie dient zum Nachweis der An-, Ab- oder Ummeldung. Eine Meldebescheinigung können Sie auch als Haushaltsbescheinigung erhalten.
Die Meldebescheinigung wird grundsätzlich bereits bei der Meldung kostenlos ausgehändigt, kann aber bei Bedarf aktuell gegen eine Gebühr in Höhe von 5,- € erneut ausgestellt werden.
Auskunfts- und Übermittlungssperre
Auskunftssperre
Für den Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre gemäß § 51 Bundesmeldegesetz müssen Gründe vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der/dem Betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnlichen schutzwürdigen Interessen erwachsen kann (§ 51 Abs. 1 BMG).
Auf Grund der Sensibilität und der Nachweispflicht ist hier ein persönliches Gespräch in unseren Räumen erforderlich Sollten Sie dies in einem geschützten Rahmen bevorzugen, können Sie geren einen Termin mit der Leiterin des Einwohnermeldeamtes vereinbaren.
Übermittlungssperre
Die im Melderegister gespeicherten Personen haben gemäß § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz das Recht, der Übermittlung ihrer Daten an bestimmte Zielgruppen - z.B. Adressbuchverlage - zu widersprechen. Alle ausgeschlossenen Zielgruppen können Sie ausführlich dem Formular entnehmen. Hierfür benötigen Sie keine Begründung, sonder können dies - nach eigener Entscheidung - einrichten, wenn Sie dies wollen.
Rentenberatung und Rentenanträge
Beratung und Kontaktinformationen fiden Sie auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung.
Insbesondere gibt es folgende Beratungsstellen und Versichertenberater in unserer Region:
Deutsche Rentenversicherung – Beratungsstelle Regen (einzelne Sprechtage)
Deutsche Rentenversicherung – Beratungsstelle Bad Kötzting (einzelne Sprechtage)
Deutsche Rentenversicherung Bund – Versichertenberater Hr. Polke
Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd – Versichertenberater Hr. Eichinger
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See - Versichertenberater Hr. Gstöttner
Über die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung können Sie für die ständig besetzten Beratungsstellen in Landshut und in Regensburg einen Beratungstermin buchen.
Rentenanträge
Gerne können Sie einen persönlichen Termin zur Aufnahme Ihres Rentenantrages mit uns vereinbaren. Um gut vorbereitet zu sein und Ihnen lange Wartezeiten zu ersparen, bitten wir Sie, mit unserer Mitarbeiterin einen Beratungstermin zu vereinbaren.
Weitere Informationen:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de
Rentenbezug (Bayernportal)
Grundsicherung
Weitere Informationen:
Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosgengeld II, Sozialgeld)
Grundsicherung für Arbeitssuchende (Informationen des Ministeriums)
Hilfe zum Lebensunterhalt
Antrag auf Feststellung einer Behinderung
Weitere Informationen:
Parkausweis für schwerbehinderte Menschen
Menschen mit Behinderung - Informationen über HIlfen
Informationen und Formularangebote für Hilfen für Menschen mit Behinderungen sowie für alte und pflegebedürftige Menschen wie beispielsweie
- stationäre Unterbringung,
- Leistungen im Pflegefall,
- Wiedereingliederungs- und REHA-Maßnahmen
erhalten Sie beim Bezirk Niederbayern. (überörtlicher Träger der Sozialhilfe)
Alle Informationen, Muster und Formularangebot zum Thema:
- Betreungsrecht
- Patientenverfügung
- Vorsorgevollmacht
bietet Ihnen das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Weiterführende Informationen zu verschiedenen Lebensthemen, insbesondere zur Arbeitswelt, finden Sie auf folgenden Seiten:
Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) - Inklusionsamt
Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen (pdf)
Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen (docx)
Ausnahmegenehmigung für gesperrte Straßen
Aufstellen von Containern auf öffentlichem Verkehrsgrund
Containeraufstellung Merkblatt 1
Veranstaltung anmelden bzw. Erlaubnis beantragen
Wenn Sie eine öffentliche Vergnügung veranstalten wollen, müssen Sie dies der Gemeinde unter Angabe der Art, des Orts und der Zeit der Veranstaltung und der Zahl der zuzulassenden Teilnehmer spätestens eine Woche vorher schriftlich anzeigen.
Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung (§ 19 LStVG)
Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung in nicht dafür genehmigten Räumlichkeiten (47 VStättG)
Antrag auf Genehmigung einer Veranstaltung im öffentl. Straßenbereich (StVO)
mit Bestätigung Haftpflichtversicherung
Weitere Infos und Formulare:
Merkblatt für Vereinsfeiern (Baurecht)
Mehrzweckhalle Geiersthal mieten
Veranstaltung mitteilen
Wir möchten Sie bitten, uns Ihre Veranstaltungen außerdem zur Veröffentlichung im Veranstaltungskalender auf der Gemeinde-Homepage mitzuteilen:
Die Gemeinde Geiersthal betreibt eine Wasserversorgungsanlage mit einem Leitungsnetz von ca. 50 km Länge. An dieses Netz sind derzeit rund 635 Anwesen angeschlossen. Die Regelungen zur Wasserversorgungsanlage ergeben sich insbesondere aus folgenden Satzungen:
Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
Vorübergehender Wasseranschluss / Bauwasser
Wer nur vorübergehend einen Wasseranschluss benötigt, z.B. für eine Veranstaltung oder während einer Baumaßnahme, wenn der endigültige Wasseranschluss noch nicht hergestellt ist ("Bauwasser") kann bei der Gemeinde einen solchen Anschluss beantragten. Bitte verwenden Sie dazu folgendes Formular:
Antrag auf vorübergehenden Wasserbezug / Bauwasser
Grundstücksanschluss / Hausanschluss
Informationen zur Wasserqualität
Die Orte Kammersdorf, Geiersthal, Höfing, Viertlweggrub und Auhof werden mit Trinkwasser aus einer Quelle und einem Tiefbrunnen bei Felburg versorgt. Dazu werden die folgenden Informationen bereitgestellt:
Untersuchungsbefund Trinkwasser
Alle anderen angeschlossenen Orte der Gemeinde Geiersthal (Altnußberg, Haidberg, Fernsdorf, Holzhaus, Pfranzgrub, Seigersdorf, Weging, Linden, Frankenried, Berging, Unterberging, Furthof, Grandmühle und Hartmannsgrub) werden mit Trinkwasser der Wasserversorgung Bayerischer Wald beliefert. Informationen zu den Eigenschaften des Trinkwassers sind auf der Internetseite www.waldwasser.eu verfügbar.
Wasserzähler