Bauleitplanung
Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungswerkzeug zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Sie wird grundsätzlich zweistufig in einem formalen bauplanungsrechtlichen Verfahren vollzogen, das im Baugesetzbuch (BauGB) umfassend geregelt ist. Zunächst wird in der vorbereitenden Bauleitplanung ein Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt (§§ 5–7 BauGB). In der verbindlichen Bauleitplanung werden sodann Bebauungspläne für räumliche Teilbereiche des Gemeindegebiets aufgestellt (§§ 8–10 BauGB). Während der Flächennutzungsplan nur behördenverbindliche Darstellungen über die Grundzüge der Bodennutzung enthält, regeln die Festsetzungen der Bebauungspläne die bauliche und sonstige Nutzung von Grund und Boden detailliert und allgemeinverbindlich. Neben den Bebauungsplänen gibt es auch Bausatzungen, die verschiedene kleinere Bauregelungen enthalten.
Die Gemeinde stellt folgende Informationen zur Verfügung
Flächennutzungsplan:
Gesamtplanung, rechtskräftige Änderungen und ggf. derzeit laufende Änderungsverfahren
Bebauungspläne:
Rechtskräftige Bebauungspläne und Änderungen und ggf.derzeit laufende Änderungsverfahren
Bausatzungen:
https://www.geiersthal.de/seite/386241/bausatzungen.html