Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 21 "SO Bauschutt-Recycling"; Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet
Der Gemeinderat der Gemeinde Geiersthal hat am 24.04.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 21 ,,SO Breitenwiesen" mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan gebilligt und beschlossen, diesen nach 5 3 Abs. 2 BauGB im lnternet zu veröffentlichen.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Begründung im lnternet auf der Homepage der Gemeinde Geiersthal unter der lnternetadresse https ://www. ge i e rsth a l. d e/b e b a u u n gs p I a e n e/
(www.geiersthal.de - Gemeinde - Bauleitplanung - Bebauungsplan) während der Dauer der nachfolgenden Frist
von 10.05.2024 bis einschließlich 14.06.2024
veröffentlicht.
lnnerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im lnternet im Rathaus der Gemeinde Geiersthal während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.