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Gemeinde Geiersthal  |  Rathausstraße 5  |  94244 Geiersthal  |  T.    09923 / 84150

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Bekanntmachung zum Vollzug des Bayerischen Naturschutzgesetzes

Geiersthal, den 08. 10. 2024

Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald. 

 

Aufgrund der Bedeutung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien sowie der voraussichtlich steigenden Anzahl an Vorhaben, soll die Realisierung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen innerhalb des Landschaftsschutzgebietes auf naturschutzfachlich unproblematischen Teilflächen erleichtert werden.  

 

Weitere Informationen finden Sie in der angefügten Bekanntmachung.