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Gemeinde Geiersthal  |  Rathausstraße 5  |  94244 Geiersthal  |  T.    09923 / 84150

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Jetzt Zuschüsse beantragen (Regionalbudget ILE Teisnachtal)

Geiersthal, den 19. 09. 2023

Regionalbudget 2024 - Einreichfrist für Förderanträge: 10. November 2023

Vereine, Ehrenamtliche und aktive Bürger aus den Gemeinden der ILE Teisnachtal haben auch 2024 die Chance, Fördermittel für ihre Projekte zu bekommen. Ziel der ILE Teisnachtal ist es, in diesem Rahmen Projekte zu fördern, die der Entwicklung der Region als attraktivem Lebens-, Arbeits- und Erholungsraum dienen. Projekte können von Kommunen, öffentlichen Einrichtungen, Vereinen, Verbänden, privaten, ehrenamtlichen Initiativen bis hin zu Unternehmen beantragt werden. Insbesondere Anschaffungen, Ausrüstung, Infrastrukturen, Veranstaltungen, Konzepte oder Materialien können darüber gefördert werden, die sonst keine oder geringe Finanzierungs- bzw. Fördermöglichkeiten haben.
Vorbehaltlich der noch ausstehenden Förderzusage stehen in der ILE Teisnachtal auch für das Jahr 2024 maximal 100.000 € (90% Fördergelder, 10% Eigenanteil der ILE) für Projekte im Regionalbudget bereit. 

 

Was ist ein Kleinprojekt? 

Kleinprojekte im Sinne des Regionalbudgets sind Vorhaben mit Nettokosten zwischen 500 € und 20.000 € (förderfähige Gesamtausgaben). Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben werden mit bis zu 80 Prozent bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 Euro. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 Euro werden nicht gefördert. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendung wird als Zuschuss gewährt und Ende des Jahres ausbezahlt.

Die Kleinprojekte haben zum Ziel, die Lebensqualität im ländlichen Raum zu erhöhen, etwa Kleinprojekte zur Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements, zur Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene, zur Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung, zur Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen und zur Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung. 

 

Wie gehe ich vor? 

Projektträger müssen ihr Projekt müssen mit dem beigefügten Formular (siehe Downloads unten) bei der ILE beantragen. Die Bewertung und Auswahl der Projekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremium anhand der veröffentlichten Kriterien. Zentrale Bewertungsgrundlage ist das Integrierte Ländliche Entwicklungskonzept (ILEK) der ILE Teisnachtal und der Beitrag des Projektes zur Erreichung der darin definierten Ziele. 

 

Wichtig: Das Projekt darf bei Antragsstellung noch nicht begonnen sein. Eine Umsetzung ist nach Bewilligung frühestens ab 1.1.2024 möglich.

 

Wie ist der Zeitplan? 

Nach dem Ende der Einreichfrist (10.11.23) tagt das Entscheidungsgremium und wählt nach einem festgelegten Kriterienkatalog die Projekte aus, die bewilligt werden. 

Die Projektträger werden voraussichtlich Ende November 2023 über die Auswahlentscheidung benachrichtigt 

 

Wichtig: Mit der Umsetzung eines bewilligten Projekts darf nicht vor dem 01.01.2024 begonnen werden. Das Projekt muss bis spätestens 01.10.2024 abgeschlossen, abgerechnet und mit dem Durchführungsnachweis bei der ILE eingereicht sein. 

 

Merkblätter und Formulare 

Hier finden Sie ausführliche Infos zum Regionalbudget, Merkblätter und das Antragsformular. 

Offizieller Förderaufruf (siehe Downloads unten) 

Antragsformular (siehe Downloads unten)

 

Ansprechpartner 

Für Fragen und ggf. Erstberatung steht Ihnen die Umsetzungsbegleitung der ILE zur Verfügung: Stefanie Wölfl, FOKUS. Mensch+Region,  

 

Weiterhin stehen Ihnen auch der für Ihr Projekt örtlich zuständige Bürgermeister zur Verfügung.

 

Projektanfragen senden Sie bitte unter Nutzung des Förderantrags (siehe unten) bis spätestens 10. November 2023 an die Gemeinde Böbrach (Rathausplatz 1, 94255 Böbrach) als verantwortlicher Stelle.