Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas

Während die Gaspreisbremse bereits seit einigen Monaten die Haushalte mit Gasheizungen finanziell unterstützt, ist ab Montag, 15. Mai nun auch die Antragstellung auf Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger möglich. Wer mit Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Koks oder Kohle heizt, kann den Antrag auf Unterstützung stellen. Voraussetzung dafür ist, dass der Einkaufspreis mindestens doppelt so hoch war als der festgelegte Referenzpreis.

80 Prozent der Kosten, die über das Doppelte dieses Preises hinausgehen, werden erstattet. Die Entlastung muss mindestens 100 Euro je Privathaushalt betragen, der maximale Betrag je Haushalt liegt bei 2000 Euro. In Wohneigentümergemeinschaften (WEG) oder vermieteten Mehrfamilienhäusern können WEGs beziehungsweise Vermieter Ansprüche geltend machen und an die Mieter weitergeben.

 

In Bayern erfolgt die Antragstellung über die Webseite des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales. Der Antrag sowie weitere detaillierte Informationen und einen Härtefallhilfe-Rechner findet man unter

https://www.stmas.bayern.de/energiekrise/