Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 27 "SO Energiespeicherung"; frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit
Bauleitplanung der Gemeinde Geiersthal;
Bebauungsplan für die Gemeinde Geiersthal;
Bebauungsplan Nr. 27 („SO Energiespeicherung“)
Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Die Gemeinde Geiersthal beabsichtigt, für das dargestellte Gebiet südwestlich des bestehenden Solarparks „Seigersdorf“, zwischen Seigersdorf und der Gemeindegrenze zu Viechtach einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach den §§ 12, 30 Abs. 2 BauGB aufzustellen. Die Planung umfasst das Teilgrundstück FlNr. 476 der Gemarkung Geiersthal (Lagebezeichnung: Quanten). Ziel der Planung ist die Entwicklung eines Sondergebiets zur Speicherung von Solarstrom.
Die komplette Bekanntmachung finden Sie unter: Gemeinde Geiersthal - Aktuelles - Bekanntmachungen

