Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans mit einem Deckblatt Nr. 18 "SO Energiespeicherung"; Veröffentlichung der Planungsunterlagen
Geiersthal, den 24.10.2025
Veröffentlichung des Entwurfs der Änderung des Flächennutzungsplans im Internet
gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Gemeinde Geiersthal hat beschlossen, den Flächennutzungs- und Landschaftsplan der Gemeinde Geiersthal für einen Bereich zwischen der Stadt Viechtach und Seigersdorf zu ändern. Am 22.10.2025 wurde der Planentwurf von Gemeinderat gebilligt und beschlossen, diesen nach §3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen.
Die komplette Bekanntmachung finden Sie unter: Gemeinde Geiersthal - Aktuelles - Bekanntmachungen

