Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 22 "SO Grandmühle"; Veröffentlichung der Planungsunterlagen
Veröffentlichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs mit Vorhaben- und Erschließungsplan
gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Gemeinde Geiersthal hat am 20.02.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 22 „Solarpark Grandmühle“ mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Begründung im Internet auf der Homepage der Gemeinde Geiersthal unter der Internetadresse
https://www.geiersthal.de/bebauungsplaene/.
(www.geiersthal.de – Gemeinde – Bauleitplanung – Bebauungsplan)
während der Dauer der nachfolgenden Frist
von 12.03.2025 bis einschließlich 12.04.2025
veröffentlicht.
Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet im Rathaus der Gemeinde Geiersthal während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.
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Die komplette Bekanntmachung finden Sie unter "Aktuelles - Bekanntmachungen"