Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans mit Deckblatt 10 "Solarpark Grandmühle"; Veröffentlichung der Planungsunterlagen
Veröffentlichung des Entwurfs der Änderung des Flächennutzungsplans im Internet
gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Gemeinde Geiersthal hat beschlossen, den Flächennutzungs- und Landschaftsplan der Gemeinde Geiersthal für einen Bereich in Grandmühle zu ändern. Am 20.02.2025 wurde der Planentwurf vom Gemeinderat gebilligt und beschlossen, diesen nach §3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen.
Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans wird mit Begründung im Internet auf der Homepage der Gemeinde Geiersthal unter der Internetadresse
https://www.geiersthal.de/fnp/
(www.geiersthal.de – Gemeinde – Bauleitplanung – Flächennutzungsplan)
während der Dauer der nachfolgenden Frist
von 12.03.2025 bis einschließlich 12.04.2025
veröffentlicht.
Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet im Rathaus der Gemeinde Geiersthal während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.
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Die komplette Bekanntmachung finden Sie unter "Aktuelles - Bekanntmachungen"
Bild zur Meldung: Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans mit Deckblatt 10 "Solarpark Grandmühle"; Veröffentlichung der Planungsunterlagen