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Wappenbeschreibung
für das Wappen der
Gemeinde Geiersthal:
In der Urkunde des
Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 13. April 1951, in
welcher der Gemeinde Geiersthal das Recht zur Führung eines Wappens
verliehen wurde, lautet die Wappenbeschreibung wie folgt:
" In Silber auf rotem
Dreiberg eine gesenkte rote Spitze, darin ein silberner Geier
"

Hintergrund
und Entstehungsgeschichte des Wappens:
Bischof Nikolaus von
Regensburg hatte im Jahre 1325 die Pfarrei Geiersthal dem Kloster
Aldersbach (Niederbayern) inkorporiert. Bei der Auswahl des neu zu
gestaltenden Wappens für die Gemeinde Geiersthal wurde deshalb
von damaligen Staatsarchivdirektor Vock vom Bayerischen Hauptstaatsarchiv
München (Schreiben vom 7.12.1950, Nr. 2101/1001) vorgeschlagen, das
Wappen der 1803 aufgehobenen Abtei Aldersbach als Gemeindewappen "herüberzunehmen".
Nach Ansicht des Bayerischen Staatsarchivs war diese Herübernahme
des Aldersbacher Wappens aufgrund der jahrhundertelangen engen
Verbindung zu dieser berühmten Abtei geschichtlich vollauf zu
rechtfertigen. Die Zisterzienserabteilung Aldersbach führte
als Wappen ursprünglich eine gesenkte rote Spitze in Silber über
einem Dreiberg; das Wahrzeichen ist seit 1444 nachweisbar und
wurde, wenn auch später nur in Verbindung mit dem sogenannten Zisterzienserwappen
(dem geschachten Schrägbalken), bis zur Klosteraufhebung gebraucht.
Der Ortsname "Geiersthal" drängte schließlich geradezu
zu einer Versinnbildlichung im Wappen. "Sprechende"
Wappen waren von jeher bei Gemeinden besonders beliebt gewesen,
sofern nur immer eine Anknüpfung an den Ortsnamen möglich war.
Somit ergab sich als Vorschlag des Bayer. Hauptstaatsarchivs eine Verbindung
eines auf die Ortsgeschichte ausgerichteten Symbols mit einem
auf den Ortsnamen bezüglichen, also "sprechenden" Zeichens,
nämlich einen Geier, zumal dieses Symbol sonst in Wappen bayerischer
Gemeinden bisher noch nicht verwendet wurde. Das Bayerische Staatsministerium
des Innern schloß sich diesem Vorschlag des Haupt- staatsarchivs
an und genehmigte der Gemeinde Geiersthal ein Wappen in dieser Form.
Hinweis:
Das Wappen der Gemeinde
darf von Dritten nur mit Genehmigung der Gemeinde verwendet werden
(Art. 4 Abs. 3 der Gemeindeordnung)
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