| vom Donnerstag, 29.07.2010, 09:00 | |
| Reduzierung der Förderpauschalen für Kleinkläranlagen | |
| Die Richtlinien für Zuwendungen zu Kleinkläranlagen (RZKKA) laufen Ende des Jahres aus. Das Ministerium plant eine Neubekanntmachung mit Laufzeit bis Ende 2014. Jedoch sollen die Förderpauschalen stark (um mehr als 1/3) reduziert werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Richtlinie erst zum 1. Januar 2011 in Kraft treten soll. Das bedeutet, dass Anträge, die von den Hauseigentümern bis spätestens 15.11.2010 bei der Gemeinde eingereicht werden, nach den bisherigen Förderpauschalen förderfähig sind. Für Hausbesitzer, die noch die höheren Fördersätze in Anspruch nehmen wollen, ist also eine Umrüstung der Kleinkläranlage noch in diesem Jahr notwendig. Weitere Auskünfte erteilt ihnen bei der Gemeindeverwaltung Herr Heigl (Tel. 09923 / 8415-14). |
|